Als Selbstzahler in einer Privatklinik bezeichnet man Patientinnen und Patienten, die die Kosten eines Klinikaufenthalts vollständig aus eigenen Mitteln bestreiten, ohne Beteiligung einer Krankenversicherung oder Beihilfestelle. Diese Wahl ist möglich, unabhängig davon, ob jemand privat oder gesetzlich krankenversichert ist.
Die Entscheidung, einen stationären Aufenthalt selbst zu finanzieren, ist selten leichtfertig getroffen. Doch für manche Menschen ist sie die richtige: weil Diskretion an erster Stelle steht, weil der Tarif der Versicherung die gewünschte Klinik nicht abdeckt, oder weil eine schnelle Aufnahme ohne langwierige Genehmigungsverfahren gewünscht wird. Die PRIVATKLINIK REGENA Bad Brückenau behandelt Selbstzahler mit derselben Sorgfalt und Vertraulichkeit wie jeden anderen Patienten.
Auf einen Blick
- Definition
- Vollständige Kostenübernahme aus eigenen Mitteln
- Für wen
- GKV-Versicherte (Kassenpatient), PKV-Versicherte ohne Vollschutz, Menschen mit Diskretion als Priorität
- Vorteil
- Maximale Diskretion, freie Klinikwahl, kein Genehmigungsverfahren, kurzer Weg zum Arzttermin
- Kostenübersicht
- Kostenvoranschlag auf Anfrage vor der Aufnahme
- Abrechnung
- Direkt zwischen Patient und Klinik, in der Regel nach GOÄ
- Fachgebiet
- Psychiatrie, Psychosomatik, Psychotherapie
Als Selbstzahler bezeichnet man Patientinnen und Patienten, die die Kosten eines stationären Klinikaufenthalts vollständig aus eigenen Mitteln bestreiten, ohne Beteiligung einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung bzw. einer Beihilfestelle. Diese Option steht unabhängig vom Versicherungsstatus offen: Sowohl gesetzlich Versicherte als auch Privatversicherte (Privatpatient) können sie wählen. Zentrale Gründe sind maximale Diskretion (es entstehen keine Leistungsabrechnungen, die an Dritte weitergeleitet werden), freie Klinikwahl ohne Genehmigungsverfahren sowie eine schnelle Aufnahme und ein kurzfristiger Arzttermin. Gerade bei psychischen Erkrankungen, wo Stigmatisierung noch immer eine Rolle spielen kann, ist der Datenschutz für viele der entscheidende Beweggrund. Vor dem Aufenthalt erstellt die Klinik auf Anfrage einen schriftlichen Kostenvoranschlag; die endgültige Rechnung, meist nach GOÄ, hängt vom individuellen Verlauf ab und wird direkt zwischen Patient und Klinik abgerechnet. Die Behandlungsqualität ist dabei identisch mit jener für reguläre Privatpatienten.
Wer entscheidet sich für die Selbstzahlung?
Selbstzahler kommen aus ganz unterschiedlichen Situationen:
- Gesetzlich Versicherte (Kassenpatient), die eine Privatklinik wählen möchten, für die ihre GKV nicht aufkommt.
- Privatversicherte, die aus Gründen der Diskretion keine Leistungsanfrage bei ihrer PKV stellen möchten, etwa um zu vermeiden, dass die Behandlung in ihren Versicherungsunterlagen dokumentiert wird.
- Beihilfeberechtigte, bei denen bestimmte Leistungen nicht oder nur teilweise von Beihilfe und PKV gedeckt werden.
- Menschen mit internationalem Hintergrund oder ohne ausreichenden deutschen Krankenversicherungsschutz.
- Personen in exponierten Positionen wie Führungskräfte, Selbstständige oder Personen des öffentlichen Lebens, für die absolute Vertraulichkeit besonders wichtig ist.
| Personengruppe | Typischer Beweggrund |
|---|---|
| Gesetzlich Versicherte (Kassenpatient) | Wunsch nach einer Privatklinik, für die die GKV nicht aufkommt |
| Privatversicherte | Diskretion: keine Dokumentation der Behandlung in den Versicherungsunterlagen |
| Beihilfeberechtigte | Leistungen werden von Beihilfe und PKV nur teilweise oder gar nicht gedeckt |
| Personen mit internationalem Hintergrund | Kein oder unzureichender deutscher Krankenversicherungsschutz |
| Personen in exponierten Positionen | Absolute Vertraulichkeit als besondere Priorität (Führungskräfte, Selbstständige, Personen des öffentlichen Lebens) |
Diskretion als zentraler Vorteil
Wer als Selbstzahler behandelt wird, muss keiner Versicherung Diagnosen oder Berichte übermitteln. Es entstehen keine Leistungsabrechnungen, die an Dritte weitergeleitet werden. In einer kleinen, auf Privatpatienten ausgerichteten Privatklinik wie der Regena bleibt der Aufenthalt im engsten Kreis der behandelnden Personen, vollständig vertraulich.
Gerade bei psychischen Erkrankungen, wo Stigmatisierung leider noch immer eine Rolle spielen kann, ist das für viele ein entscheidender Grund für die Selbstzahlung. Diese Entscheidung ist legitim und wird von unserem Team ohne Wertung respektiert.
Vertraulichkeit beginnt bei der ersten Anfrage und endet nicht mit der Entlassung.
Kostenvoranschlag und Planung
Bevor Sie sich für einen stationären Aufenthalt entscheiden, haben Sie das Recht auf volle Kostentransparenz. Die Regena stellt Ihnen auf Anfrage einen Kostenvoranschlag aus, der die voraussichtlichen Behandlungskosten auf Basis einer geschätzten Aufenthaltsdauer und des geplanten Behandlungsumfangs aufzeigt.
Wichtig zu wissen: Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung, kein Fixpreis. Was eine Privatbehandlung als Selbstzahler kostet, hängt vom individuellen Verlauf ab. Behandlungsintensität, Aufenthaltsdauer und zusätzliche ärztliche Leistungen können Abweichungen nach oben oder unten bewirken. Das wird vorab offen kommuniziert. Die Abrechnung ärztlicher Leistungen erfolgt in der Regel nach GOÄ; die Rechnung ist direkt von der versicherten Person zu begleichen.
Auch als gesetzlich Versicherter (Kassenpatient) können Sie eine Privatklinik als Selbstzahler aufsuchen. Ihr GKV-Schutz für andere Leistungen beim niedergelassenen Arzt bleibt dabei erhalten. Klären Sie vorab, ob die GKV über den Aufenthalt informiert werden muss. Das ist meist nicht der Fall.
Ablauf eines Selbstzahler-Aufenthalts
- Erstkontakt: Telefonisches oder persönliches Vorgespräch mit dem Aufnahmeteam; Klärung der Behandlungsnotwendigkeit, des Arzttermins und des Rahmens.
- Kostenvoranschlag: Auf Wunsch wird vor der Aufnahme ein schriftlicher Kostenvoranschlag erstellt.
- Aufnahme: Alle administrativen Fragen werden diskret und unkompliziert vor Ort geklärt.
- Behandlung: Individuell geplantes Therapieprogramm, identisch mit dem, das auch PKV-Patienten erhalten.
- Abrechnung: Die Rechnung nach GOÄ wird nach dem Aufenthalt direkt an Sie gestellt, ohne Drittbeteiligung; Sie begleichen den Betrag als Person selbst.
- Entlassbrief: Der ärztliche Abschlussbericht wird auf Wunsch direkt an Sie oder an die von Ihnen benannten Weiterbehandelnden übermittelt.
Als Selbstzahler in der PRIVATKLINIK REGENA Bad Brückenau
Wir beraten Sie vertraulich und unverbindlich zu Kosten, Ablauf und dem, was Sie in der Regena erwartet. Ihr Anliegen bleibt unter uns.
Unverbindliches Beratungsgespräch →Häufige Fragen zur Selbstzahlung
Wer behandelt sich als Selbstzahler?
Selbstzahler sind Menschen, die die Kosten des Klinikaufenthalts vollständig aus eigenen Mitteln tragen. Das können gesetzlich Versicherte (Kassenpatient) sein, die eine bestimmte Klinik wählen möchten, aber auch Privatversicherte (Privatpatient), die aus Gründen der Diskretion keinen Antrag bei der Versicherung stellen wollen, oder Personen ohne ausreichenden Versicherungsschutz für den gewünschten Leistungsrahmen.
Was ist ein Kostenvoranschlag und wie erhalte ich ihn?
Ein Kostenvoranschlag ist eine schriftliche Schätzung der voraussichtlichen Behandlungskosten auf Basis der geplanten Aufenthaltsdauer und des Behandlungsumfangs. Er gibt Ihnen Planungssicherheit und wird auf Anfrage vom Aufnahmeteam der Klinik erstellt. Der endgültige Rechnungsbetrag kann je nach Verlauf des Aufenthalts abweichen.
Bietet die Selbstzahlung mehr Diskretion?
Ja. Wenn Sie Ihren Aufenthalt in der Privatklinik vollständig selbst bezahlen, entfallen Meldungen an Krankenversicherungen und Beihilfestellen. Es entstehen keine Leistungsabrechnungen, die an Dritte übermittelt werden. Das kann für Menschen in exponierten Berufen, Führungspositionen oder für alle, die größten Wert auf Privatsphäre legen, ein wesentlicher Vorteil sein.
Kann ich als gesetzlich Versicherter eine Privatklinik als Selbstzahler aufsuchen?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Gesetzlich Versicherte (Kassenpatient) erhalten von ihrer Krankenkasse keine Erstattung für Privatklinikleistungen, können einen solchen Aufenthalt aber vollständig auf eigene Kosten in Anspruch nehmen. Im Vorfeld sollte geklärt werden, dass der GKV-Versicherungsschutz für parallel laufende Behandlungen erhalten bleibt.
Kann ich auch als Selbstzahler eine Ratenzahlung vereinbaren?
Die Möglichkeiten der Zahlungsgestaltung variieren je nach Klinik. In einem persönlichen Vorgespräch kann individuell besprochen werden, welche Zahlungsmodalitäten zur Verfügung stehen, um die Rechnung nach dem Arztbesuch zu begleichen. Sprechen Sie das Aufnahmeteam der Regena darauf an.
Verwandte Begriffe
Hinweis: Dieser Glossarbeitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch die Klinik, Ihre Krankenversicherung oder eine Rechtsberatung. Die konkreten Kosten eines Aufenthalts sind individuell und werden im persönlichen Vorgespräch besprochen. Stand: Juli 2026.
| GKV-Kassenpatient | PKV-Privatpatient | Selbstzahler | |
|---|---|---|---|
| Kostenträger | Gesetzliche Krankenkasse | Private Krankenversicherung | Sie selbst, direkt |
| Genehmigung erforderlich | Entfällt | ||
| Diagnose in Versicherungsakte | Bei Krankenkasse | Bei PKV | Keine Meldung |
| Freie Klinikwahl | Eingeschränkt | Weitgehend frei | Vollständig frei |
| Aufnahmegeschwindigkeit | Wartezeit möglich | In der Regel zügig | Schnell, ohne Verfahren |
| Rechnung geht an | Krankenkasse | PKV (zur Erstattung) | Direkt an Sie |
Stand: . Gilt für stationäre psychiatrisch-psychosomatische Behandlungen in einer deutschen Privatklinik.
