Aufenthalt

Was ist ein Entlassbrief nach einem Klinikaufenthalt?

Am Ende eines stationären Aufenthalts steht der Entlassbrief nach einem Klinikaufenthalt, ein ärztliches Dokument, das den Behandlungsverlauf zusammenfasst und den Übergang in die ambulante Weiterversorgung begleitet. Was darin steht, wer ihn erhält und was Sie selbst bestimmen dürfen, erfahren Sie hier.

Patientenzimmer der PRIVATKLINIK REGENA Bad Brückenau
Definition

Der Entlassbrief nach einem Klinikaufenthalt (auch: Arztbrief, Entlassungsbrief, Entlassungsbericht oder Abschlussbericht) ist ein ärztliches Dokument, das nach Abschluss eines stationären Klinikaufenthalts erstellt wird. Er fasst Diagnosen, Behandlungsverlauf, durchgeführte Therapiemaßnahmen und Empfehlungen für die Weiterbehandlung zusammen und dient als Informationsbasis für alle weiterbehandelnden Ärzte und Therapeuten.

Der Entlassbrief ist eine der wichtigsten Schnittstellen zwischen stationärer und ambulanter Behandlung. Er sorgt dafür, dass der Hausarzt, die Psychotherapeutin oder weitere Fachärzte direkt weitermachen können, was in der Klinik erarbeitet wurde, ohne dass Patienten alles erneut erzählen müssen. Gleichzeitig haben Sie als Patient vollständige Kontrolle darüber, wer dieses Dokument erhält.

Auf einen Blick

Andere Bezeichnungen
Arztbrief, Entlassungsbrief, Entlassungsbericht, Abschlussbericht
Erstellt von
Behandelnde Ärztin / behandelnder Arzt der Klinik
Zeitpunkt
Vorläufige Version am Entlasstag; ausführliche Version kurz danach
Adressaten
Weiterbehandelnde Ärzte, nur mit Einwilligung des Patienten
Patientenrecht
Sie entscheiden, wer den Brief erhält
Rechtliche Grundlage
Patientenrechtegesetz (§ 630f BGB), Entlassmanagement (§ 39 Abs. 1a SGB V), ärztliche Dokumentationspflicht
Das Wichtigste in Kürze

Der Entlassbrief nach einem Klinikaufenthalt (auch Arztbrief oder Entlassungsbericht) ist ein ärztliches Dokument, das nach Abschluss eines stationären Aufenthalts in einer psychiatrischen oder psychosomatischen Klinik erstellt wird. Er fasst die gestellten Diagnosen nach ICD-10 oder ICD-11, die Anamnese und den Aufnahmegrund, den Behandlungsverlauf mit allen durchgeführten Therapiemaßnahmen, die aktuelle Medikation sowie den psychopathologischen Befund bei Entlassung zusammen. Darüber hinaus enthält er konkrete Empfehlungen für die ambulante Weiterbehandlung, etwa Psychotherapie, Facharzttermine oder Maßnahmen zur Rückfallprophylaxe. Der Brief sichert die Kontinuität zwischen stationärer und ambulanter Versorgung und ist rechtliche Grundlage nach dem Patientenrechtegesetz (§ 630f BGB) sowie dem Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V. Entscheidend: Ausschließlich Sie als Patient bestimmen, wer das Dokument erhält. Eine Weitergabe ohne ausdrückliche Einwilligung ist nicht zulässig. Selbstzahler können den Brief vollständig für sich behalten, ohne dass er an Versicherungen übermittelt wird. Am Entlasstag erhalten Patientinnen und Patienten zunächst eine vorläufige Version; der ausführliche Abschlussbericht folgt zeitnah.

Was steht im Entlassbrief?

Ein ärztlicher Entlassbrief nach einem Klinikaufenthalt in Psychiatrie oder Psychosomatik enthält meist folgende Abschnitte:

  • Diagnosen: Die während des Aufenthalts gestellten Diagnosen, kodiert nach ICD-10 oder ICD-11, ergänzt durch klinische Beschreibungen.
  • Aufnahmegrund und Anamnese: Kurze Zusammenfassung der Vorgeschichte und des Anlasses für die stationäre Aufnahme.
  • Behandlungsverlauf: Welche Therapien, Gruppen, Einzel- und Fachtherapien durchgeführt wurden; wie sich der Zustand während des Aufenthalts entwickelt hat.
  • Medikation: Falls Medikamente verordnet wurden: Präparat, Dosis und Einnahmeempfehlung zum Zeitpunkt der Entlassung.
  • Psychopathologischer Befund bei Entlassung: Eine standardisierte Beschreibung des psychischen Zustands beim Verlassen der Klinik.
  • Empfehlungen: Konkrete Hinweise für die Weiterbehandlung, etwa ambulante Psychotherapie, Facharzttermine, Medikamentenkontrolle oder spezifische Maßnahmen zur Rückfallprophylaxe.
Typische Abschnitte eines psychiatrischen oder psychosomatischen Entlassbriefs
Abschnitt Inhalt
DiagnosenGestellte Diagnosen, kodiert nach ICD-10 oder ICD-11, ergänzt durch klinische Beschreibungen
Aufnahmegrund & AnamneseKurze Zusammenfassung der Vorgeschichte und des Anlasses für die stationäre Aufnahme
BehandlungsverlaufDurchgeführte Therapien, Gruppen- und Einzeltherapien, Fachtherapien sowie Entwicklung des Zustands während des Aufenthalts
MedikationVerordnete Präparate mit Dosis und Einnahmeempfehlung zum Entlasszeitpunkt
Psychopathologischer BefundStandardisierte Beschreibung des psychischen Zustands beim Verlassen der Klinik
EmpfehlungenKonkrete Hinweise für die Weiterbehandlung: ambulante Psychotherapie, Facharzttermine, Medikamentenkontrolle, Rückfallprophylaxe

Warum ist der Entlassbrief wichtig?

Ein gut geschriebener Entlassbrief ist mehr als ein bürokratisches Dokument. Er erfüllt mehrere wesentliche Funktionen im Entlassmanagement nach einer stationären Krankenhausbehandlung:

Häufige Missverständnisse zum Entlassbrief

Verbreitete Annahmen und was tatsächlich gilt

Irrtum

Der Entlassbrief wird automatisch an meine Krankenkasse oder Versicherung geschickt.

Tatsache

Eine Weitergabe an Versicherungen erfolgt nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung oder wenn es für die Abrechnung zwingend erforderlich und von Ihnen genehmigt ist. Selbstzahler können den Brief vollständig für sich behalten.

Grundlage: ärztliche Schweigepflicht, DSGVO, § 630f BGB

Irrtum

Wenn der Entlassbrief einen Fehler enthält, kann ich daran nichts ändern.

Tatsache

Sie haben das Recht, inhaltliche Fehler in Ihrer Behandlungsdokumentation anzuzeigen und eine Korrektur zu verlangen. Wenden Sie sich schriftlich an die Klinik. Sachlich falsche Angaben müssen berichtigt werden.

Grundlage: § 630f BGB, Patientenrechtegesetz

Irrtum

Der Entlassbrief und der Medikamentenplan sind dasselbe Dokument.

Tatsache

Der Medikamentenplan ist ein eigenständiges Begleitdokument, das alle aktuellen Arzneimittel, Dosierungen und Einnahmezeiten auflistet. Der Entlassbrief enthält zwar einen Abschnitt zur Medikation, ersetzt den separaten Medikamentenplan jedoch nicht.

Quelle: gesund.bund.de, Bundesgesundheitsministerium

Irrtum

Nur der Hausarzt darf eine Kopie des Entlassbriefs erhalten.

Tatsache

Sie entscheiden selbst, an welche Personen oder Einrichtungen der Brief weitergeleitet wird. Das kann der Hausarzt sein, aber auch eine niedergelassene Psychotherapeutin, ein Facharzt oder ausschließlich Sie selbst. Es gibt keine Pflicht, den Brief an einen bestimmten Arzt zu geben.

Grundlage: ärztliche Schweigepflicht, § 630f BGB

  • Kontinuität der Behandlung: Weiterbehandelnde Fachleute, ob Hausarzt, Psychiater oder Psychotherapeut, wissen sofort, was in der Klinik erarbeitet wurde, welche Diagnosen gestellt wurden und worauf in der Nachsorge besonderes Augenmerk gelegt werden sollte.
  • Sicherheit bei Medikamenten: Die Dokumentation der aktuellen Medikation verhindert Verwechslungen oder unbeabsichtigte Absetzungen bei der Übergabe.
  • Grundlage für Folgebehandlungen: Für spätere ambulante Psychotherapieanträge, Reha-Maßnahmen, Übergangspflege oder weitere stationäre Aufenthalte ist der Entlassbrief häufig ein wichtiges Referenzdokument der Anschlussversorgung.
  • Ihr persönliches Recht: Als Patient haben Sie nach dem Patientenrechtegesetz das Recht auf Einsicht in Ihre Behandlungsdokumentation und damit auch auf den Entlassbrief nach einem Klinikaufenthalt.
Ein guter Entlassbrief schließt keine Tür, sondern öffnet die nächste. Er übergibt Sie in gute Hände.

Wer erhält den Entlassbrief, und wer entscheidet das?

Ausschließlich Sie als Patient entscheiden, an wen der Entlassbrief weitergeleitet wird. Ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung darf kein Arztbrief an Dritte übermittelt werden. Das ist Teil des ärztlichen Schweigegebots und des Datenschutzes.

Checkliste: Was Sie rund um den Entlassbrief klären sollten

Haken Sie jeden Punkt ab, sobald Sie ihn erledigt oder besprochen haben.

Vor der Entlassung

Am Entlasstag

Nach der Entlassung

Stand: – Diese Checkliste dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine ärztliche Beratung.

Typische Empfänger sind:

  • Der Hausarzt oder die Hausärztin als koordinierende Stelle
  • Eine niedergelassene Psychiaterin oder ein Psychotherapeut, der die ambulante Weiterbehandlung übernimmt
  • Weitere Fachärzte, sofern relevant (z. B. Neurologie, Innere Medizin)

Sie können auch festlegen, dass der Brief ausschließlich an Sie persönlich übergeben wird, ohne Weitergabe an andere Ärzte. Das ist Ihr gutes Recht und wird von unserem Team ohne Rückfragen respektiert.

Gut zu wissen

Bitten Sie das Aufnahmeteam bereits beim Eintrittsgespräch, Ihre Wünsche zur Weitergabe des Entlassbriefs zu dokumentieren. So ist sichergestellt, dass am Entlasstag alles Ihren Vorstellungen entspricht.

Besonderheit bei Selbstzahlern

Wenn Sie als Selbstzahler behandelt werden und aus Gründen der Diskretion keine Versicherung einbinden, gilt das Gleiche: Der Entlassbrief wird nur an die von Ihnen genannten Personen übermittelt. Er wird nicht automatisch an Krankenversicherungen oder Beihilfestellen weitergeleitet. Die Kosten des Aufenthalts werden separat abgerechnet, ohne dass der Briefinhalt dabei eine Rolle spielt.

Vorläufiger und ausführlicher Entlassbrief

In der Praxis gibt es häufig zwei Versionen des Entlassbriefs nach einem Klinikaufenthalt:

  • Vorläufiger Entlassbrief: Wird am Tag der Entlassung oder kurz danach mitgegeben. Enthält die wesentlichsten Informationen für die unmittelbare Weiterbehandlung und die Anschlussversorgung.
  • Ausführlicher Abschlussbericht: Folgt innerhalb von einigen Tagen bis wenigen Wochen. Enthält detailliertere Beschreibungen des Verlaufs und der Empfehlungen.

Die PRIVATKLINIK REGENA Bad Brückenau legt Wert darauf, dass der Entlassbrief zeitnah und in einer Sprache verfasst wird, die sowohl Fachleuten als auch, auf Wunsch, dem Patienten selbst verständlich ist.

Patientenzimmer der PRIVATKLINIK REGENA Bad Brückenau
Patientenzimmer der PRIVATKLINIK REGENA Bad Brückenau

Gut vorbereitet aus der PRIVATKLINIK REGENA Bad Brückenau entlassen

Am Ende eines Aufenthalts in der PRIVATKLINIK REGENA Bad Brückenau stehen nicht nur ein Entlassbrief, sondern auch ein gemeinsam besprochener Nachsorgeplan. Wir begleiten Sie bis zum letzten Tag und darüber hinaus.

Unverbindliches Beratungsgespräch

Häufige Fragen zum Entlassbrief

Was steht in einem Entlassbrief nach einem psychiatrischen Aufenthalt?

Ein psychiatrischer oder psychosomatischer Entlassbrief enthält typischerweise die gestellten Diagnosen (nach ICD-10/ICD-11), eine Zusammenfassung der Anamnese und des Aufnahmeanlasses, den Behandlungsverlauf mit durchgeführten therapeutischen Maßnahmen, die Medikation zum Entlasszeitpunkt sowie Empfehlungen für die Weiterbehandlung und gegebenenfalls Verlaufskontrollen.

Wer bekommt den Entlassbrief?

Der Entlassbrief wird meist an den weiterbehandelnden Hausarzt oder die niedergelassene Fachärztin weitergeleitet, und zwar mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung. Als Patient erhalten Sie selbstverständlich ebenfalls eine Ausfertigung. Wenn Sie als Selbstzahler keinen Arzt angeben möchten, wird der Brief nur an Sie persönlich übergeben.

Wann erhalte ich den Entlassbrief?

Ein vorläufiger Entlassbrief wird meist am Tag der Entlassung oder kurz danach ausgehändigt. Der ausführliche ärztliche Abschlussbericht folgt je nach Klinik innerhalb einiger Tage bis weniger Wochen. Bei der PRIVATKLINIK REGENA Bad Brückenau wird darauf geachtet, dass der Brief zeitnah erstellt und weitergeleitet wird.

Darf ich selbst bestimmen, wer den Entlassbrief erhält?

Ja, vollständig. Als Patient entscheiden Sie, wem der Brief übermittelt wird. Ohne Ihre Einwilligung darf kein Arztbrief an Dritte weitergegeben werden. Sie können die Weitergabe auch gänzlich ablehnen und den Brief ausschließlich für sich behalten.

Wird der Entlassbrief an die Versicherung übermittelt?

Nein, nicht automatisch. Eine Übermittlung an Krankenversicherungen oder die Beihilfestelle erfolgt nur, wenn dies für die Abrechnung erforderlich und von Ihnen so gewünscht oder genehmigt ist. Selbstzahler können den Entlassbrief vollständig für sich behalten, ohne dass er an Versicherungen gemeldet wird.

Verwandte Begriffe

Hinweis: Dieser Glossarbeitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung. Angaben zu Datenschutz und Weitergabe von Dokumenten beziehen sich auf die allgemeine Rechtslage in Deutschland; maßgeblich sind stets die individuellen Umstände und die geltenden Datenschutzregelungen. Stand: Juli 2026.